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Kommentare
- sepp.brugger bei Ja zur Prosseggklamm!
- Alois & Julia Kerschbaumer Wien bei Ja zur Prosseggklamm!
- Rocco Heller, Leonhard-Frank-Straße 36, 98529 Suhl / Deutschland bei Ja zur Prosseggklamm!
- Rocco Heller, Leonhard-Frank-Straße 36, 98529 Suhl / Deutschland bei Ja zur Prosseggklamm!
- werghweghse bei Einspruch gegen das geplante Einkaufszentrum (EKZ)
Admin
Schlagwort-Archive: Kanal
Vorschreibung der Kanalanschlussgebühren vor Fertigstellung des Anschlusskanals ist gesetzeswidrig!
Wir empfehlen daher allen betroffen GrundeigentümerInnen in Feld, Mattersberg und Zedlach, einen Einspruch gegen die Anschlussgebührenvorschreibung zu machen. Mit folgender Begründung:
Die Tiroler Landesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das Erfordernis einer Abwasserbeseitigung typischerweise erst entsteht, sobald ein Gebäude benützt wird. Die Kanalanschlussgebühr nach § 2 der Matreier Kanalgebührenordnung steht nicht am Beginn eines Benützungsverhältnisses, sondern die Gebührenpflicht entsteht bereits zum Zeitpunkt des Baubeginnes bzw. einen Monat nach Beginn des Kanalbauabschnittes. Die Anschlussgebühr entsteht somit unabhängig davon, ob das betreffende Gebäude an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist oder nicht. Sie ist daher keine Benützungsgebühr iSd §14 Abs1 Z14, §15 Abs3 Z4 … Lesen Sie mehr…